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   LSG Hessen, 30.05.2016 - L 2 R 177/14   

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LSG Hessen, 30.05.2016 - L 2 R 177/14 (https://dejure.org/2016,34942)
LSG Hessen, Entscheidung vom 30.05.2016 - L 2 R 177/14 (https://dejure.org/2016,34942)
LSG Hessen, Entscheidung vom 30. Mai 2016 - L 2 R 177/14 (https://dejure.org/2016,34942)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • LSG Hessen, 22.07.2014 - L 2 R 43/13
    Auszug aus LSG Hessen, 30.05.2016 - L 2 R 177/14
    Insofern nimmt der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug auf die erstinstanzliche Entscheidung (§ 153 Abs. 2 SGG) und den Widerspruchsbescheid (§§ 136 Abs. 3 i.V.m. 153 Abs. 1 SGG) und macht sich die dortigen Ausführungen, die mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt das Urteil vom 22. Juli 2014 - L 2 R 43/13) übereinstimmen, zu eigen.

    Dies kann nur dann angenommen werden, wenn eine Arbeitsbescheinigung nicht nur Angaben über den Umfang der Beschäftigungs- bzw. Beitragszeiten, sondern auch über dazwischenliegende Ausfallzeiten enthält (Senat, Urteil vom 22. Juli 2014 - L 2 R 43/13 m.w.N.).

    Insbesondere durch Unterlagen, in denen nur der Anfangs- und Endtermin einer Beschäftigungszeit bescheinigt ist, ist der Nachweis einer ununterbrochenen Beschäftigung - und damit auch ununterbrochenen Beitragsentrichtung - regelmäßig nicht erbracht (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 9. November 1982 - 11 RA 64/81, SozR 5050 § 15 Nr. 23 und Urteil vom 21. August 2008 - B 13/4 R 25/07 R, SozR 4-5050 § 26 Nr. 1 und im Anschluss daran Senat, Urteil vom 22. Juli 2014 - L 2 R 43/13).

    Diese im Wesentlichen zu rumänischen Arbeitsbüchern ergangene Rechtsprechung findet auch im Falle des Klägers Anwendung, denn die tragenden Erwägungen sind dieselben (vgl. dazu in einem ähnlichen Rechtsstreit BSG vom 21. April 1982 - 4 RJ 33/81, Senat, Urteil vom 22. Juli 2014 - L 2 R 43/13).

  • BSG, 20.08.1974 - 4 RJ 241/73

    Anrechnung - Beschäftigungszeit - Beitragszeit - Nachweis - Kein

    Auszug aus LSG Hessen, 30.05.2016 - L 2 R 177/14
    Vielmehr müsse darüber hinaus feststehen, dass währenddessen keine Ausfalltatbestände (z. B krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit usw.) eingetreten seien, die zu einer - wenn auch nur vorübergehenden - Unterbrechung der Beitragsentrichtung geführt haben könnten (Hinweis auf BSG, Urt. v. 20. August 1974 - 4 RJ 241/73, BSGE 38, 80 - und BSG, Urt. v. 24. Juli 1980 - 5 RJ 38/79).

    Vielmehr müsste darüber hinausgehend auch feststehen und durch entsprechende Eintragungen belegt sein, dass während der Beschäftigungszeit keine Ausfalltatbestände (krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit usw.) eingetreten sind, die zu einer - wenn auch nur vorübergehenden - Unterbrechung der Beitragsentrichtung geführt haben (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 20. August 1974 - 4 RJ 241/73, BSGE 38, 80; BSG vom 24. Juli 1980 - 5 RJ 38/79).

  • LSG Hessen, 28.03.2008 - L 5 R 32/07

    Anerkennung in Rumänien zurückgelegter Beitragszeiten

    Auszug aus LSG Hessen, 30.05.2016 - L 2 R 177/14
    Nach diversen Entscheidungen des Hessischen Landessozialgerichts (Hinweis auf Urt. v. 28. März 2008 - L 5 R 32/07 - und Urt. v. 2. Oktober 2009 - L 5 R 31/07) könnten "echte Beitragszeiten" im Sinne des § 15 FRG nur als bewiesen angesehen werden, soweit feststehe, dass für einen bestimmten Zeitraum auch tatsächlich Beiträge entrichten worden seien.

    Nachgewiesen seien Beitragszeiten angesichts dessen nur dann, wenn das Gericht aufgrund konkreter und glaubhafter Angaben über den Umfang der Beschäftigungszeiten und der dazwischen liegenden Ausfallzeiten davon überzeugt sei, dass im Einzelfall eine den Anteil von fünf Sechsteln übersteigende Beitragsdichte erreicht worden sei (Hinweis auf Hess. LSG, Urt. v. 28. März 2008 - L 5 R 32/07).

  • BSG, 24.07.1980 - 5 RJ 38/79
    Auszug aus LSG Hessen, 30.05.2016 - L 2 R 177/14
    Vielmehr müsse darüber hinaus feststehen, dass währenddessen keine Ausfalltatbestände (z. B krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit usw.) eingetreten seien, die zu einer - wenn auch nur vorübergehenden - Unterbrechung der Beitragsentrichtung geführt haben könnten (Hinweis auf BSG, Urt. v. 20. August 1974 - 4 RJ 241/73, BSGE 38, 80 - und BSG, Urt. v. 24. Juli 1980 - 5 RJ 38/79).

    Vielmehr müsste darüber hinausgehend auch feststehen und durch entsprechende Eintragungen belegt sein, dass während der Beschäftigungszeit keine Ausfalltatbestände (krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit usw.) eingetreten sind, die zu einer - wenn auch nur vorübergehenden - Unterbrechung der Beitragsentrichtung geführt haben (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 20. August 1974 - 4 RJ 241/73, BSGE 38, 80; BSG vom 24. Juli 1980 - 5 RJ 38/79).

  • BSG, 16.06.2015 - B 13 R 36/13 R

    Gesetzliche Rentenversicherung - Anwendbarkeit des RV/UVAbk POL - gewöhnlicher

    Auszug aus LSG Hessen, 30.05.2016 - L 2 R 177/14
    Auch der Beitritt Polens zur Europäischen Union und die damit einhergehende Anwendbarkeit europarechtlicher Vorschiften haben hieran nichts geändert (vgl. i.Einz. BSG, Urteil vom 16. Juni 2015 - B 13 R 36/13 R).

    Die Angehörigen dieses Personenkreises sollen nach dem Willen des Gesetzgebers in der Rentenversicherung so behandelt werden, wie ein nach Ausbildung und ausgeübtem Beruf vergleichbarer Versicherter stehen würde, der tatsächlich die Beitragszeiten im Bundesgebiet zurückgelegt hat (sog. Eingliederungsprinzip; vgl. dazu BSG, Beschluss vom 4. Juni 1986 - GS 1/85, SozR 5050 § 15 FRG Nr. 32 und BSG, Beschluss vom 25. November 1987 - GS 2/85, SozR 5050 § 15 FRG Nr. 35, neuerdings z.B. BSG, Urteil vom 16. Juni 2015 - B 13 R 36/13 R).

  • BSG, 21.08.2008 - B 13/4 R 25/07 R

    Fremdrentenrecht - Beitragszeiten in einer rumänischen LPG - anteilmäßige

    Auszug aus LSG Hessen, 30.05.2016 - L 2 R 177/14
    Dies ist z.B. dann nicht der Fall, wenn in die streitigen Zeiten auch Zeiten einer Arbeitsunfähigkeit oder einer sonstigen Arbeitsunterbrechung fallen, für die der Arbeitgeber keine Beiträge zur Rentenversicherung entrichten musste, oder solche Zeiten jedenfalls nicht ausgeschlossen werden können (BSG, Urteil vom 21. August 2008 - B 13/4 R 25/07 R).

    Insbesondere durch Unterlagen, in denen nur der Anfangs- und Endtermin einer Beschäftigungszeit bescheinigt ist, ist der Nachweis einer ununterbrochenen Beschäftigung - und damit auch ununterbrochenen Beitragsentrichtung - regelmäßig nicht erbracht (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 9. November 1982 - 11 RA 64/81, SozR 5050 § 15 Nr. 23 und Urteil vom 21. August 2008 - B 13/4 R 25/07 R, SozR 4-5050 § 26 Nr. 1 und im Anschluss daran Senat, Urteil vom 22. Juli 2014 - L 2 R 43/13).

  • BSG, 04.06.1986 - GS 1/85

    Grundwehrdienst in der DDR - Versicherungspflichtige Tätigkeit - Beitragszeit -

    Auszug aus LSG Hessen, 30.05.2016 - L 2 R 177/14
    Die Angehörigen dieses Personenkreises sollen nach dem Willen des Gesetzgebers in der Rentenversicherung so behandelt werden, wie ein nach Ausbildung und ausgeübtem Beruf vergleichbarer Versicherter stehen würde, der tatsächlich die Beitragszeiten im Bundesgebiet zurückgelegt hat (sog. Eingliederungsprinzip; vgl. dazu BSG, Beschluss vom 4. Juni 1986 - GS 1/85, SozR 5050 § 15 FRG Nr. 32 und BSG, Beschluss vom 25. November 1987 - GS 2/85, SozR 5050 § 15 FRG Nr. 35, neuerdings z.B. BSG, Urteil vom 16. Juni 2015 - B 13 R 36/13 R).
  • BSG, 21.04.1982 - 4 RJ 33/81
    Auszug aus LSG Hessen, 30.05.2016 - L 2 R 177/14
    Diese im Wesentlichen zu rumänischen Arbeitsbüchern ergangene Rechtsprechung findet auch im Falle des Klägers Anwendung, denn die tragenden Erwägungen sind dieselben (vgl. dazu in einem ähnlichen Rechtsstreit BSG vom 21. April 1982 - 4 RJ 33/81, Senat, Urteil vom 22. Juli 2014 - L 2 R 43/13).
  • BSG, 25.11.1987 - GS 2/85

    Vertriebener - Tschechoslowakei - Angestellter - Betrieb - Rente - Beitragszeit

    Auszug aus LSG Hessen, 30.05.2016 - L 2 R 177/14
    Die Angehörigen dieses Personenkreises sollen nach dem Willen des Gesetzgebers in der Rentenversicherung so behandelt werden, wie ein nach Ausbildung und ausgeübtem Beruf vergleichbarer Versicherter stehen würde, der tatsächlich die Beitragszeiten im Bundesgebiet zurückgelegt hat (sog. Eingliederungsprinzip; vgl. dazu BSG, Beschluss vom 4. Juni 1986 - GS 1/85, SozR 5050 § 15 FRG Nr. 32 und BSG, Beschluss vom 25. November 1987 - GS 2/85, SozR 5050 § 15 FRG Nr. 35, neuerdings z.B. BSG, Urteil vom 16. Juni 2015 - B 13 R 36/13 R).
  • BSG, 09.11.1982 - 11 RA 64/81
    Auszug aus LSG Hessen, 30.05.2016 - L 2 R 177/14
    Insbesondere durch Unterlagen, in denen nur der Anfangs- und Endtermin einer Beschäftigungszeit bescheinigt ist, ist der Nachweis einer ununterbrochenen Beschäftigung - und damit auch ununterbrochenen Beitragsentrichtung - regelmäßig nicht erbracht (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 9. November 1982 - 11 RA 64/81, SozR 5050 § 15 Nr. 23 und Urteil vom 21. August 2008 - B 13/4 R 25/07 R, SozR 4-5050 § 26 Nr. 1 und im Anschluss daran Senat, Urteil vom 22. Juli 2014 - L 2 R 43/13).
  • BSG, 31.07.1980 - 11 RA 58/79

    Beschäftigungszeit - Nachweis der Beschäftigungszeit - Beitragszeit

  • BSG, 05.02.1976 - 11 RA 48/75

    Anrechnung als Versicherungszeit - Art der Anrechnung - Beitragszeit -

  • LSG Bayern, 08.02.2017 - L 13 R 899/13

    Anrechnung von Beitragszeiten bei einem nicht-deutschen Rentenversicherungsträger

    Um eine Besserstellung des fremdrentenberechtigten Personenkreises gegenüber in Deutschland rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern zu vermeiden, muss vielmehr eine höhere Beitragsdichte bezüglich etwaiger Fremdrentenzeiten jeweils im Einzelfall und ohne verbleibende Zweifel nachgewiesen sein (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 30. Mai 2016, Az. L 2 R 177/14).
  • LSG Bayern, 08.02.2017 - L 13 R 900/13

    Keine Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten in der Sowjetunion wegen

    Um eine Besserstellung des fremdrentenberechtigten Personenkreises gegenüber in Deutschland rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern zu vermeiden, muss vielmehr eine höhere Beitragsdichte bezüglich etwaiger Fremdrentenzeiten jeweils im Einzelfall und ohne verbleibende Zweifel nachgewiesen sein (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 30. Mai 2016, Az. L 2 R 177/14).
  • LSG Hessen, 07.02.2022 - L 5 R 127/17

    Unzulässigkeit einer Klage auf Gewährung einer höheren Rentenleistung im Wege des

    Die von ihm zur Akte gereichten Unterlagen genügen nicht den Anforderungen, die nach ständiger Rechtsprechung an einen Nachweis im Sinne eines Vollbeweises gestellt werden (vgl. hierzu: Hessisches LSG, Beschluss vom 30. Mai 2016, L 2 R 177/14; Hessisches LSG, Urteil vom 22. Juli 2014, L 2 R 43/13 - beide veröffentlicht in juris ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2017 - L 1 R 220/13
    Dies kann nur dann angenommen werden, wenn eine Arbeitsbescheinigung nicht nur Angaben über den Umfang der Beschäftigungs- bzw. Beitragszeiten, sondern auch über dazwischenliegende Ausfallzeiten enthält (LSG Hessen, Urteil vom 30.05.2016, - L 2 R 177/14, juris Rn 34 mwN).
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